Die Resultate im Überblick
Im Abklärungsprojekt gibt es fünf Teilprojekte: Strategie, Schule, Behörde und Verwaltung, Finanzen, Recht. Die wichtigsten Resultate in Kürze:
Teilprojekt Strategie
- Als Name der neuen Gemeinden schlägt die Projektsteuerung "Wauwil-Egolzwil" vor. Weil sich die Bevölkerung beider Ortsteile in diesem Name wiederfindet, und der Name das partnerschaftliche Zusammengehen wiederspiegelt. Die grössere Gemeinde mit dem besseren Bekanntheitsgrad wird zuerst aufgeführt.
- Unverändert bleiben: die Ortsteilnamen Wauwil und Egolzwil, Strassennamen, Postleitzahlen und Adressen, SBB-Station Wauwil.
- Angepasst werden: Ortstafeln, Gemeindelogo, Gemeindewappen.
Teilprojekt Schule
- In der neuen Schule Wauwil-Egolzwil wird das Schulmodell Altersgemischtes Lernen (AgL) geführt; die Schulpflege wird als Führungsmodell beibehalten.
- Für die Umsetzung der neuen Schule soll genügend Zeit, eine gute Planung und Unterstützung der Lehrpersonen eingeräumt werden; die Zusammenarbeit erfolgt partnerschaftlich. Die Kosten für Kurse und Coaching für Lehrpersonen sind im Budget enthalten.
- In Wauwil braucht es zusätzlichen Schulraum. Er wird ab Schuljahr 2017/2018 bereit stehen. Im Schuljahr 16/17 wird eine (wahrscheinlich 5. Klasse) in Egolzwil beheimatet sein.
- Ein sicherer Schulweg ist in Planung und wird zum Schulbeginn der neuen Schule (ab Schuljahr 2017/2018) bereitstehen.
- Der Standort der Verwaltung ist nach der Fusion in Wauwil; die Lokalitäten in Egolzwil werden vermietet bzw. verkauft.
- Der Gemeinderat führt die Verwaltung; damit bleibt die bisherige Organisation bestehen.
- Das Gesamtpensum des Gemeinderats (Wauwil und Egolzwil) wird in der neuen Gemeinde um 113 Prozent auf 190 Prozent gekürzt. Es entstehen Einsparungen von 170 000 Franken pro Jahr.
- Das Gesamtpensum der Verwaltung (Wauwil und Egolzwil) wird in der neuen Gemeinde von 768 Prozent sukzessive auf 688 Prozent (1.1.2018) reduziert. Es entstehen Einsparungen von 77 500 Franken.
Teilprojekt Behörden/Verwaltung
Teilprojekt Recht
- Alle Rechte und Pflichten der beiden Gemeinden gehen auf die neue Gemeinde über, sämtliche Reglemente, Verordnung, Verträge und Vereinbarungen müssen überführt werden. Dafür werden Prioritäten gesetzt und die Arbeit in Phasen gegliedert.
- Für den Fusionsstart sind mindestens anzupassen: Gemeindeordnung, Organisationsverordnung, Jahresprogramm, Einbürgerungsverfahren.
- In zweiter Priorität sind anzupassen: Legislaturprogramm, Bau- und Zonenreglement, Wasser- Abwasserreglement.
- Bei Bedarf oder bei konkretem Anlass werden angepasst: Verträge, Mitgliedschaften, Verordnungen und Anweisungen durch den Gemeinderat.
Teilprojekt Finanzen
- Der ordentliche Kantonsbeitrag an die Fusion Wauwil-Egolzwil beträgt 2,065 Mio. Franken, der maximale Kantonsbeitrag (plus 50 Prozent) liegt bei 3,098 Mio. Franken.
- Die Reorganisationskosten betragen insgesamt 1,09 Mio. Franken.
- Die jährlichen Einsparungen beim Zusammenschluss betragen rund 500`000 Franken (nach Abzug Ausfall Steuereinnahmen von 345 000 Franken) insgesamt 151 358 Franken im Jahr.
- Nach der Fusion steigt das Eigenkapital der fusionierten Gemeinde zwischen 2017 und 2021 kontinuierlich an. Das Eigenkapital wird umso höher, je grösser der Fusionsbeitrag des Kantons ausfällt.
- Gleichzeitig nimmt die Nettoschuld pro Einwohner in der fusionierten Gemeinde zwischen 2017 und 2021 kontinuierlich ab; die Nettoschuld wird umso kleiner, je höher der Kantonsbeitrag ausfällt.
- In Wauwil sind bis 2019 Investitionen von 4.68 Mio. Franken geplant. In Egolzwil sind es im gleichen Zeitraum 5,20 Mio. Franken.
- Die berechneten durchschnittlichen Gebühren für Frischwasser betragen pro m3 in Wauwil 1,31 Franken diejenigen für Abwasser 3,31 Franken pro m3 , die für Egolzwil berechneten Gebühren für Frisch- und Schmutzwasser sind höher (Fr. 1,47 bzw. Fr. 4.04). Im Falle einer Fusion sind für den Steuerfuss und die Gebühren die jeweils tieferen Werte in der Planung berücksichtigt.
- Damit die tieferen Abwassergebühren von Wauwil auch für die fusionierte Gemeinde erhoben werden können, ist ein einmaliger provisorischer Entlastungsbeitrag von 1'351'000 Franken nötig.
- Damit die tieferen Gebühren für den Bezug von Frischwasser auch für die fusionierte Gemeinde erhoben werden können, ist ein einmaliger Entlastungsbeitrag von 502'000 Franken nötig.
Nachfolgend sind die an den Echoräumen präsentierten Folien aufgeschaltet.