Luzern, 6. Juli 2015
Medienmitteilung des Kantons
Fusion der Gemeinden Wauwil und Egolzwil: Regierung spricht Beitrag
Der Regierungsrat hat den Beitrag zur Fusion der Gemeinden Egolzwil und Wauwil gesprochen. Nach heutiger Berechnungsgrundlage beträgt dieser insgesamt 2,75 Millionen Franken. Die auf den 1. Januar 2017 angestrebte Fusion ist aus kantonaler Sicht sinnvoll und förderungswürdig.
Nach konstruktiven Verhandlungen haben sich der Regierungsrat sowie die Gemeinderäte von Wauwil und Egolzwil geeinigt: Der Kanton Luzern spricht für die Fusion der beiden Gemeinden einen Beitrag von 2,75 Millionen Franken. Die Summe setzt sich zusammen aus dem gemäss dem Gesetz über den Finanzausgleich berechneten Pro-Kopf-Beitrag in der Höhe von 2'065'000 Franken sowie einem Zusatzbetrag von 685'000 Franken. Massgebend für die Berechnung des Pro-Kopf-Beitrages ist die mittlere Wohnbevölkerung der kleineren Gemeinde im zweiten Jahr vor der Fusion. Da diese Zahl noch nicht vorliegt, wurde provisorisch mit der mittleren Wohnbevölkerung im Jahr 2013 gerechnet. Die definitive Berechnung wird erst im August 2016 möglich sein. Dann liegen gemäss LUSTAT Statistik Luzern die Werte für das Jahr 2015 vor.
Regierung erachtet Fusion als sinnvoll und förderungswürdig
Der gesprochene Zusatzbeitrag hingegen ist definitiv und stösst bei den Gemeindebehörden auf Zustimmung: «Damit anerkennt die Regierung die Wichtigkeit der Fusion für den Kanton», halten die Gemeindepräsidenten Urs Hodel (Egolzwil) und Jakob Lütolf (Wauwil) fest.
Der Regierungsrat begründet den für die beiden finanziell gesunden Gemeinden relativ hohen Betrag damit, dass die Fusion aus kantonaler Sicht sinnvoll und förderungswürdig ist. Er hebt insbesondere die gesellschaftliche und geografische Verflechtung von Wauwil und Egolzwil hervor.
Rückmeldungen ernst genommen
Aufgrund von Rückmeldungen in den Echoräumen hat die Projektsteuerung diverse Zahlen und Fakten erneut eingehend unter die Lupe genommen. Diese Prüfungen sind teilweise abgeschlossen. Sie haben auch Auswirkungen auf den Zeitplan des Abstimmungsprozesses: Die Bevölkerung der beiden Gemeinden soll im Frühjahr 2016 über die Fusion befinden können und nicht wie ursprünglich vorgesehen am 29. November 2015. Der Fusionszeitpunkt ist auf den 1. Januar 2017 geplant. Die Bevölkerung wird weiterhin intensiv in den Prozess einbezogen. Am 24. September 2015 findet ein weiterer Echoraum statt.
Kontakt
Judith Lauber
Leiterin Dienststelle Gemeinden, Handelsregister und Staatsarchiv
Tel. 041 228 64 84